Hygienekonzept des SV Emstek e.V. für die Durchführung der Generalversammlung am 03.09.2021                                

Stand 31.08.2021

1)     Teilnahme
Nur Personen, die nachweislich geimpft, genesen oder negativ  getestet sind dürfen den Versammlungsraum betreten.
Ein Test kann als Selbsttest durchgeführt werden und sollte mindestens per Handyfoto dokumentiert und tagesaktuell sein. Ab Warnstufe 1 oder einer Inzidenz von über 50 muss ein PCR-Test vorliegen (max. 48 Std. alt), ein PoC-Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder es muss ein mitgebrachter Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.
Nur symptomfreie Personen dürfen an der Versammlung teilnehmen.

2)     Dokumentation der Teilnehmer
Die Teilnehmer tragen sich in eine Anwesenheitsliste ein, pro Person wird dazu ein Kugelschreiber zur Verfügung gestellt.

3)     Hygieneeinrichtungen
Im Eingangsbereich des Versammlungsraums stehen Hand-Desinfektionsmittel zur Verfügung

4)     Maskenpflicht und Mindestabstand
Solange der Sitzplatz nicht eingenommen ist, besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB;
die Pflicht besteht ebenso für den Fall, dass ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann oder der Sitzplatz verlassen wird.

5)     Allgemeine Hygieneregeln
Die übliche Etikette wie Niesen in die Armbeuge, Vermeidung von Kontakten wie
Händeschütteln etc. ist einzuhalten.
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